<!--[-->Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung – neue Regelungen für Lehrlings- und Abfertigungszuschläge 2018<!--]-->
Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung – neue Regelungen für Lehrlings- und Abfertigungszuschläge 2018
Verordnung vom 05.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 351/2017 ändert die BUAGZuschlagsverordnung: Sie legt neue Berechnungsgrundlagen für Lehrlingszuschläge fest, definiert den Zuschlag für das Jahr 2018 und bestimmt ein Inkrafttretungsdatum ab dem 1. Jänner 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/5/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 351/2017 ändert die BUAGZuschlagsverordnung: Sie legt neue Berechnungsgrundlagen für Lehrlingszuschläge fest, definiert den Zuschlag für das Jahr 2018 und bestimmt ein Inkrafttretungsdatum ab dem 1. Jänner 2018.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz in § 1 legt fest, dass für die Berechnung des Lehrlingszuschlags der kollektivvertragliche Stundenlohn zugrunde zu legen ist.
  • Der Zuschlag zur Finanzierung der Abfertigungsregelung wird für das Jahr 2018 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgesetzt.
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Stöger Alois, diplômé

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