Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Recht zur Erteilung von Glücksspiel‑Konzessionen vom Bundesminister auf das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.Bundesministerium für Finanzen12/5/2017XXVI
Glücksspiel
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Recht zur Erteilung von Glücksspiel‑Konzessionen vom Bundesminister auf das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 60 Abs. 23 des Glücksspielgesetzes als gesetzliche Grundlage.
- Das Finanzamt erhält die Aufgabe, Konzessionen nach den Regelungen von § 14 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 GSpG zu erteilen.
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