Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die abschließenden Prüfungen an Kollegs, Werkmeister‑ und Fachschulen sowie an Aufbau‑ und Vorbereitungsgängen fest: sie bestimmt Prüfungsformen, Inhalte, Fristen und Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Bildung1/26/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die abschließenden Prüfungen an Kollegs, Werkmeister‑ und Fachschulen sowie an Aufbau‑ und Vorbereitungsgängen fest: sie bestimmt Prüfungsformen, Inhalte, Fristen und Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen und öffentlich-rechtlichen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die im Schulorganisationsgesetz geregelt sind, sowie für deren Aufbau‑ und Vorbereitungsgänge.
- Abschließende Prüfungen bestehen aus einer Hauptprüfung (Diplom‑/Abschlussarbeit) und ergänzenden Klausur‑ bzw. mündlichen Prüfungen, wobei die Form je nach Schultyp variiert (Reife‑, Diplom‑ oder Abschlussprüfung).
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