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Prüfungsordnung für Kollegs und Sonderformen für Berufstätige
Verordnung vom 26.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die abschließenden Prüfungen an Kollegs, Werkmeister‑ und Fachschulen sowie an Aufbau‑ und Vorbereitungsgängen fest: sie bestimmt Prüfungsformen, Inhalte, Fristen und Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Bildung1/26/2017XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die abschließenden Prüfungen an Kollegs, Werkmeister‑ und Fachschulen sowie an Aufbau‑ und Vorbereitungsgängen fest: sie bestimmt Prüfungsformen, Inhalte, Fristen und Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen und öffentlich-rechtlichen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die im Schulorganisationsgesetz geregelt sind, sowie für deren Aufbau‑ und Vorbereitungsgänge.
  • Abschließende Prüfungen bestehen aus einer Hauptprüfung (Diplom‑/Abschlussarbeit) und ergänzenden Klausur‑ bzw. mündlichen Prüfungen, wobei die Form je nach Schultyp variiert (Reife‑, Diplom‑ oder Abschlussprüfung).
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

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