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Hundertsatz‑Festsetzung für Kaufkraftausgleich 2017/Dezember
Verordnung vom 07.12.2017

Zusammenfassung

Im Dezember 2017 legt die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres12/7/2017XXVI
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Im Dezember 2017 legt die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage im Dezember 2017 verwendet werden.
  • Für jede Dienststelle im Ausland wird ein individueller Prozentsatz (Hundertsatz) angegeben – je höher der Wert, desto größer die Zulage.
Dokumente (PDFs)
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Kurz Sebastian

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