<!--[-->Änderung der Trinkwasserverordnung – stärkere Qualitätskontrollen und neue Ausnahmen<!--]-->
Änderung der Trinkwasserverordnung – stärkere Qualitätskontrollen und neue Ausnahmen
Verordnung vom 11.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 362/2017 stärkt die Trinkwasser‑Qualitätskontrolle, führt neue Proben‑ und Analysepflichten ein und schafft Ausnahmen für Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/11/2017XXVI
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 362/2017 stärkt die Trinkwasser‑Qualitätskontrolle, führt neue Proben‑ und Analysepflichten ein und schafft Ausnahmen für Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schließt Wasser, das im Rahmen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr genutzt wird, von den Trinkwasser‑Vorschriften aus, solange die grundsätzliche Gesundheitsanforderung erfüllt bleibt.
  • Die Probenahme‑ und Analysepflichten werden erweitert: Proben müssen von der Agentur, den Landesuntersuchungsanstalten oder einer befugten Person in akkreditierten Laboren durchgeführt werden; zusätzlich sind Ortsbegehungen und hygienische Beurteilungen vorgeschrieben.
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