Vereinfachte GmbH‑Gründungsverordnung (VGGV) – digitale Gründungsabwicklung
Verordnung vom 11.12.2017Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass die Errichtungserklärung und die Anmeldung einer vereinfachten GmbH über das Online‑Portal USP erfolgen, wobei die Identität per Bürgerkarte geprüft und die Unterlagen digital an die Justiz übermittelt werden.Bundesministerium für Justiz12/11/2017XXVI
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass die Errichtungserklärung und die Anmeldung einer vereinfachten GmbH über das Online‑Portal USP erfolgen, wobei die Identität per Bürgerkarte geprüft und die Unterlagen digital an die Justiz übermittelt werden.Schwerpunkte
- Die Erstellung der Errichtungserklärung und der Anmeldung zum Firmenbuch erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).
- Im USP werden die für die vereinfachte GmbH‑Gründung erforderlichen Daten, inklusive IBAN, eingegeben; Name und Geburtsdatum des Gründers werden automatisch aus der Bürgerkarte übernommen.
Dokumente (PDFs)
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