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Festlegung der Ausgleichstaxe 2018 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Verordnung vom 12.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 365/2017 bestimmt für das Jahr 2018 die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: 257 € bei 25‑99, 361 € bei 100‑399 und 383 € ab 400 Beschäftigten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/12/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 365/2017 bestimmt für das Jahr 2018 die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: 257 € bei 25‑99, 361 € bei 100‑399 und 383 € ab 400 Beschäftigten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2018 fest.
  • Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen 257 € pro Monat, mit 100‑399 Beschäftigten 361 €, und ab 400 Beschäftigten 383 €.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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