Zusammenfassung
Die Verordnung 365/2017 bestimmt für das Jahr 2018 die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: 257 € bei 25‑99, 361 € bei 100‑399 und 383 € ab 400 Beschäftigten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/12/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 365/2017 bestimmt für das Jahr 2018 die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: 257 € bei 25‑99, 361 € bei 100‑399 und 383 € ab 400 Beschäftigten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2018 fest.
- Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen 257 € pro Monat, mit 100‑399 Beschäftigten 361 €, und ab 400 Beschäftigten 383 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.