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Mindestlohntarif für private Kinderbetreuung (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 13.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2018 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest und definiert Gehälter, Zulagen sowie Sonderregelungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2018 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest und definiert Gehälter, Zulagen sowie Sonderregelungen.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Januar 2018, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
  • Das monatliche Bruttogehalt wird nach Berufsjahren gestaffelt, von € 2 214 im 1./2. Berufsjahr bis € 3 062 im 39./40. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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