Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2018 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest und definiert Gehälter, Zulagen sowie Sonderregelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2018 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest und definiert Gehälter, Zulagen sowie Sonderregelungen.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Januar 2018, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
- Das monatliche Bruttogehalt wird nach Berufsjahren gestaffelt, von € 2 214 im 1./2. Berufsjahr bis € 3 062 im 39./40. Berufsjahr.
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