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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 13.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich auf 438,05 € pro Monat fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Weihnachtsbonus, Urlaubszuschuss sowie die Kostenübernahme für Sprach‑ und Qualifizierungskurse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich auf 438,05 € pro Monat fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Weihnachtsbonus, Urlaubszuschuss sowie die Kostenübernahme für Sprach‑ und Qualifizierungskurse.

Schwerpunkte

  • Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 438,05 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden inkl. Bereitschaft.
  • Fehlt die vom Arbeitgeber bereitgestellte Wohnung und Verpflegung, wird ein Geldwert von 30 % des für Sozialversicherungs‑Bewertungssatzes festgelegten Betrags pro Kalendertag gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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