Mindestlohntarif für Personal in privaten Kindertagesstätten (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 13.12.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, inklusive Teilzeitregelungen, Sonderzulagen und zusätzlicher Sozialleistungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest, inklusive Teilzeitregelungen, Sonderzulagen und zusätzlicher Sozialleistungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht kollektivvertragsfähig sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Der monatliche Bruttolohn wird nach Berufsjahren gestaffelt, beginnend mit € 1.514 für das 1. und 2. Jahr bis zu € 1.804 ab dem 27. Berufsjahr.
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