Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag und gewährt einen 10 %igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/30/2017XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag und gewährt einen 10 %igen Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt in ganz Österreich für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag abgedeckt ist.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei der Stundenlohn laut Lohnstufe 3 bei 7,88 € liegt.
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