Datenmeldungen im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen
Verordnung vom 13.12.2017Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Gesundheitsdaten im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen erhoben, verarbeitet und wer darauf zugreifen darf, um Sicherheit, Qualitätssicherung und Forschung zu ermöglichen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2017XXVI
Forschung
Gesundheit
Datenschutz
Qualitätssicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Gesundheitsdaten im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen erhoben, verarbeitet und wer darauf zugreifen darf, um Sicherheit, Qualitätssicherung und Forschung zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Die Datenverarbeitung dient dem Schutz und der Sicherheit von Lebendspender*innen, der Dokumentation von Gesundheitsverläufen, der Organisation regelmäßiger Nachkontrollen, der Qualitäts‑ und Berichtserstellung sowie wissenschaftlichen Zwecken.
- Erlaubte Datenarten umfassen Identitätsangaben, Klinik‑ und Versorgungsdaten, klinische Befunde, Informationen zum Entnahme‑ und Nachsorgeprozess, ein verschlüsseltes Personenkennzeichen sowie ggf. Todesdatum und -ursache.
Dokumente (PDFs)
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