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Datenmeldungen im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen
Verordnung vom 13.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Gesundheitsdaten im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen erhoben, verarbeitet und wer darauf zugreifen darf, um Sicherheit, Qualitätssicherung und Forschung zu ermöglichen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2017XXVI
Forschung
Gesundheit
Datenschutz
Qualitätssicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Gesundheitsdaten im Nachsorgeprogramm für Organ‑ und Stammzell‑Lebendspender*innen erhoben, verarbeitet und wer darauf zugreifen darf, um Sicherheit, Qualitätssicherung und Forschung zu ermöglichen.

Schwerpunkte

  • Die Datenverarbeitung dient dem Schutz und der Sicherheit von Lebendspender*innen, der Dokumentation von Gesundheitsverläufen, der Organisation regelmäßiger Nachkontrollen, der Qualitäts‑ und Berichtserstellung sowie wissenschaftlichen Zwecken.
  • Erlaubte Datenarten umfassen Identitätsangaben, Klinik‑ und Versorgungsdaten, klinische Befunde, Informationen zum Entnahme‑ und Nachsorgeprozess, ein verschlüsseltes Personenkennzeichen sowie ggf. Todesdatum und -ursache.
Dokumente (PDFs)
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Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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