<!--[-->Verordnung über befristete Beschäftigung von Ausländern in Land‑ und Forstwirtschaft (2018)<!--]-->
Verordnung über befristete Beschäftigung von Ausländern in Land‑ und Forstwirtschaft (2018)
Verordnung vom 15.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2018 Kontingente für befristete Arbeitsplätze von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer, und definiert die maximal zulässige Dauer der Beschäftigungsbewilligungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2017XXVI
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2018 Kontingente für befristete Arbeitsplätze von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer, und definiert die maximal zulässige Dauer der Beschäftigungsbewilligungen.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 2 510 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Ein zusätzliches Kontingent von 375 kurzfristigen Stellen für ausländische ErntehelferInnen wird eingeführt, ebenfalls nach Bundesland aufgeteilt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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