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Fachkräfteverordnung 2018 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 15.12.2017

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2018 definiert für das Jahr 2018 eine Liste von 27 Mangelberufen, in denen ausländische Fachkräfte nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäftigt werden dürfen. Die Verordnung gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2017XXVI
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2018 definiert für das Jahr 2018 eine Liste von 27 Mangelberufen, in denen ausländische Fachkräfte nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäftigt werden dürfen. Die Verordnung gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2018.

Schwerpunkte

  • Für das Jahr 2018 werden 27 Mangelberufe festgelegt, darunter Schwarzdecker, Fräser, verschiedene Techniker‑ und Ingenieurberufe sowie Gesundheits‑ und Krankenpfleger.
  • Die Bezeichnungen der genannten Berufe folgen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice (AMS).
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