Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Zahnärzt*innen für Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern nach fachlicher Eignung, Zusatzqualifikationen und sozialen Kriterien bewertet werden. Ein Punktesystem bestimmt die Rangfolge; bei Gleichstand entscheidet ein Hearing.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/15/2017XXVI
Soziales
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Zahnärzt*innen für Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern nach fachlicher Eignung, Zusatzqualifikationen und sozialen Kriterien bewertet werden. Ein Punktesystem bestimmt die Rangfolge; bei Gleichstand entscheidet ein Hearing.Schwerpunkte
- Die Auswahl von Vertragszahnärzt*innen und -gruppenpraxen muss nach den Vorgaben dieser Verordnung erfolgen.
- Kriterien für die Reihung umfassen fachliche Eignung (Berufserfahrung, Praxisvertretung, Facharzttätigkeit), zusätzliche Qualifikationen (Fortbildungsnachweise) und den Zeitpunkt der ersten Eintragung in die Bewerberliste.
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