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ZahnärztInnen‑Reihungskriterien‑Verordnung (2018)
Verordnung vom 15.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Zahnärzt*innen für Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern nach fachlicher Eignung, Zusatzqualifikationen und sozialen Kriterien bewertet werden. Ein Punktesystem bestimmt die Rangfolge; bei Gleichstand entscheidet ein Hearing.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/15/2017XXVI
Soziales
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Zahnärzt*innen für Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern nach fachlicher Eignung, Zusatzqualifikationen und sozialen Kriterien bewertet werden. Ein Punktesystem bestimmt die Rangfolge; bei Gleichstand entscheidet ein Hearing.

Schwerpunkte

  • Die Auswahl von Vertragszahnärzt*innen und -gruppenpraxen muss nach den Vorgaben dieser Verordnung erfolgen.
  • Kriterien für die Reihung umfassen fachliche Eignung (Berufserfahrung, Praxisvertretung, Facharzttätigkeit), zusätzliche Qualifikationen (Fortbildungsnachweise) und den Zeitpunkt der ersten Eintragung in die Bewerberliste.
Dokumente (PDFs)
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Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

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