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Dienstgradeverordnung für das Justizressort (BMJ) 2017
Verordnung vom 30.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Dienstgradbezeichnungen Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes im Justizressort führen dürfen, wobei die Zuordnung nach Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe und Dienstzeit erfolgt.
Bundesministerium für Justiz1/30/2017XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Dienstgradbezeichnungen Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes im Justizressort führen dürfen, wobei die Zuordnung nach Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe und Dienstzeit erfolgt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Dienstgrade Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes im Justizressort führen dürfen, basierend auf ihrer Verwendungsgruppe E 1.
  • Für niedrigere Funktionsgruppen und spezielle Positionen (z. B. Leiter von Abteilungen) können höhere Dienstgrade zugewiesen werden, wenn eine Mindestdienstzeit erreicht ist.
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