Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Dienstgradbezeichnungen Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes im Justizressort führen dürfen, wobei die Zuordnung nach Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe und Dienstzeit erfolgt.Bundesministerium für Justiz1/30/2017XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Dienstgradbezeichnungen Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes im Justizressort führen dürfen, wobei die Zuordnung nach Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe und Dienstzeit erfolgt.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Dienstgrade Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes im Justizressort führen dürfen, basierend auf ihrer Verwendungsgruppe E 1.
- Für niedrigere Funktionsgruppen und spezielle Positionen (z. B. Leiter von Abteilungen) können höhere Dienstgrade zugewiesen werden, wenn eine Mindestdienstzeit erreicht ist.
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