Ökostromförderbeitragsverordnung 2018 – Festlegung des Förderbeitrags und Netzentgelte
Verordnung vom 15.12.2017Zusammenfassung
Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2018 legt den zu zahlenden Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2018 auf 24,58 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest. Sie definiert die konkreten Netzentgelte (Leistung, Arbeit, Verlust) je Netzebene und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/15/2017XXVI
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2018 legt den zu zahlenden Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2018 auf 24,58 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest. Sie definiert die konkreten Netzentgelte (Leistung, Arbeit, Verlust) je Netzebene und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2018 wird auf 24,58 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
- Für die Netznutzungsentgelt‑Komponente Leistung gelten für 2018 festgelegte Euro‑Beträge je Netzebene (z. B. 22,335 €/kW für Ebene 1).
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