Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2018‑2020 die Ökostrompauschale fest, gestaffelt nach Netzebenen, und ersetzt die Regelung von 2015.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/15/2017XXVI
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2018‑2020 die Ökostrompauschale fest, gestaffelt nach Netzebenen, und ersetzt die Regelung von 2015.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Ökostromgesetz 2012 und legt die Höhe der Pauschale fest.
- Endverbraucher, die an Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen sind, zahlen 90 287,70 € pro Jahr.
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