<!--[-->Novelle der Intelligenten Messgeräte‑Einführungsverordnung 2017<!--]-->
Novelle der Intelligenten Messgeräte‑Einführungsverordnung 2017
Verordnung vom 15.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ändert die Intelligente Messgeräte‑Einführungsverordnung (IME‑VO). Sie erhöht die Zielvorgaben für den Anteil intelligenter Stromzähler, verlängert Fristen und gibt Endverbrauchern das Recht, auf Wunsch ein Gerät zu erhalten oder die Messung abzulehnen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/15/2017XXVI
Energie
Elektrizitätsindustrie

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ändert die Intelligente Messgeräte‑Einführungsverordnung (IME‑VO). Sie erhöht die Zielvorgaben für den Anteil intelligenter Stromzähler, verlängert Fristen und gibt Endverbrauchern das Recht, auf Wunsch ein Gerät zu erhalten oder die Messung abzulehnen.

Schwerpunkte

  • Bis Ende 2020 muss mindestens 80 % der Endverbraucher mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet sein.
  • Der Zielanteil von 95 % intelligenter Messgeräte wird von Ende 2019 auf Ende 2022 verschoben.
Dokumente (PDFs)
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Mahrer Harald, Mag. Dr.

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