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Novellierung des Nitrat‑Aktionsprogramms 2012
Verordnung vom 18.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung zum Nitrat‑Aktionsprogramm 2012 wird umfassend novelliert. Sie definiert neue Flächentypen, legt zeitlich befristete Düngerverbote basierend auf Niederschlag fest und führt umfangreiche Melde‑ sowie Abstandspflichten ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2018.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/18/2017XXVI
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung zum Nitrat‑Aktionsprogramm 2012 wird umfassend novelliert. Sie definiert neue Flächentypen, legt zeitlich befristete Düngerverbote basierend auf Niederschlag fest und führt umfangreiche Melde‑ sowie Abstandspflichten ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2018.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert neue Begriffsbestimmungen für landwirtschaftliche Flächen, darunter Ackerflächen, Dauergrünland, Ackerfutterflächen und Bestockt‑Flächen.
  • Der Minister kann auf Anregung des Landeshauptmanns die zeitlichen Verbotszeiträume für stickstoffhaltige Düngemittel in einzelnen Bezirken anpassen, wenn die Niederschlagssumme vom 1. September bis 5. Oktober mindestens 150 % des langjährigen Mittelwertes beträgt.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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