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Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2018 (ÖSET‑VO 2018)
Verordnung vom 22.12.2017

Zusammenfassung

Die ÖSET‑VO 2018 legt die Einspeisetarife für Ökostrom aus Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, Kleinwasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen für die Jahre 2018 und 2019 fest und regelt das Antrags‑ und Nachweisverfahren.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/22/2017XXVI
Umwelt
Energie
Erneuerbare Energien

Zusammenfassung

Die ÖSET‑VO 2018 legt die Einspeisetarife für Ökostrom aus Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, Kleinwasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen für die Jahre 2018 und 2019 fest und regelt das Antrags‑ und Nachweisverfahren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche erneuerbaren Energieträger förderfähig sind (Wind, Sonne, Biomasse, Geothermie, Kleinwasserkraft).
  • Für Photovoltaikanlagen (5 kW – 200 kW) wird ein Einspeisetarif von 7,91 Cent/kWh (2018) bzw. 7,67 Cent/kWh (2019) festgelegt, zusätzlich ein Investitionszuschuss von bis zu 250 €/kW.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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