Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 richtet im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Blutkommission ein, die die Ministerin in allen Fragen zu Blut, Blutprodukten und Transfusionen berät. Die Kommission setzt sich aus Fachvertretern verschiedener Institutionen zusammen, arbeitet ehrenamtlich und wird alle vier Jahre neu besetzt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/2/2017XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 richtet im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Blutkommission ein, die die Ministerin in allen Fragen zu Blut, Blutprodukten und Transfusionen berät. Die Kommission setzt sich aus Fachvertretern verschiedener Institutionen zusammen, arbeitet ehrenamtlich und wird alle vier Jahre neu besetzt.Schwerpunkte
- Es wird eine Blutkommission eingerichtet, die die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in allen Belangen rund um Blut, Blutprodukte sowie Spende‑ und Transfusionswesen berät.
- Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Fachgesellschaften, Universitätskliniken, Blutdepots, dem Roten Kreuz, der Wirtschaftskammer, der Pharmaindustrie, der Plasma‑Interessengemeinschaft, der Ärztekammer, der Bundesarbeitskammer und den Patientenvertretungen der Länder.
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