Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Verfahren zur Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse fest, richtet eine unabhängige Bewertungsstelle ein und definiert die Anforderungen an Antragsteller*innen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/2/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Verfahren zur Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse fest, richtet eine unabhängige Bewertungsstelle ein und definiert die Anforderungen an Antragsteller*innen.Schwerpunkte
- Eine unabhängige Bewertungsstelle wird bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eingerichtet, die fachlich dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen untersteht.
- Die Bewertungsstelle prüft neuartige Tabakerzeugnisse fachlich, führt ein Register über die Prüfergebnisse und erstellt Richtlinien zu Prüfungsinhalten, Kontrollen und Verbraucherinformationen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.