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Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse – neue Regelungen (NTZulV)
Verordnung vom 02.02.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Verfahren zur Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse fest, richtet eine unabhängige Bewertungsstelle ein und definiert die Anforderungen an Antragsteller*innen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/2/2017XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Verfahren zur Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse fest, richtet eine unabhängige Bewertungsstelle ein und definiert die Anforderungen an Antragsteller*innen.

Schwerpunkte

  • Eine unabhängige Bewertungsstelle wird bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eingerichtet, die fachlich dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen untersteht.
  • Die Bewertungsstelle prüft neuartige Tabakerzeugnisse fachlich, führt ein Register über die Prüfergebnisse und erstellt Richtlinien zu Prüfungsinhalten, Kontrollen und Verbraucherinformationen.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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