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Kosten‑deckende Jahres‑ und Zulassungsgebühren für Tabakerzeugnisse
Verordnung vom 02.02.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine volumenbasierte Jahresgebühr für Hersteller und Importeure von Tabakprodukten fest und führt eine einmalige Zulassungsgebühr für neuartige Tabakerzeugnisse ein.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/2/2017XXV
Tabak
Gesundheit
Steuerwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine volumenbasierte Jahresgebühr für Hersteller und Importeure von Tabakprodukten fest und führt eine einmalige Zulassungsgebühr für neuartige Tabakerzeugnisse ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Erhebung einer kostendeckenden Jahresgebühr für alle Hersteller und Importeure von Tabak‑ und verwandten Erzeugnissen.
  • Die Jahresgebühr wird von den Unternehmen selbst anhand ihrer Verkaufszahlen des Vorjahres berechnet und muss bis spätestens 30. Juni an die Agentur übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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