<!--[-->Verordnung über Wahltage und Fristen der Hochschulwahlen 2017<!--]-->
Verordnung über Wahltage und Fristen der Hochschulwahlen 2017
Verordnung vom 02.02.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Wahltage 2017 sowie alle zugehörigen Fristen für die Hochschulwahl fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2/2/2017XXV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Wahltage 2017 sowie alle zugehörigen Fristen für die Hochschulwahl fest.

Schwerpunkte

  • Die Wahltage für die Hochschulwahlen 2017 sind festgelegt: Dienstag, 16. Mai, Mittwoch, 17. Mai und Donnerstag, 18. Mai.
  • Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 28. März 2017; danach beginnen die Fristen für Wahlvorschläge (29. März) und Kandidaturen (6. April).
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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