Zusammenfassung
Die 13. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung führt neue Zahlencodes für medizinische und fahrzeugbezogene Einschränkungen ein, erweitert den Code‑Bereich, passt Gebühren an und regelt die Ausbildung von Fahrlehrern und Instruktoren. Inkrafttreten ist ein Tag nach der Kundmachung (07.02.2017).Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/6/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 13. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung führt neue Zahlencodes für medizinische und fahrzeugbezogene Einschränkungen ein, erweitert den Code‑Bereich, passt Gebühren an und regelt die Ausbildung von Fahrlehrern und Instruktoren. Inkrafttreten ist ein Tag nach der Kundmachung (07.02.2017).Schwerpunkte
- Einführung neuer, an das Unionsrecht harmonisierter Zahlencodes für medizinische Einschränkungen (z. B. 01.01 – 01.07) und für fahrzeugtechnische Anpassungen.
- Erweiterung des Code‑Bereichs von 01‑51 auf 01‑69, wodurch weitere Sonderregelungen (z. B. 61‑69) möglich werden.
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