Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Reifeprüfung an berufsbildenden höheren Schulen (AHS‑B) ab 2017 durchgeführt wird – von der vorwissenschaftlichen Arbeit über die Klausur bis zur mündlichen Prüfung – und enthält Übergangs- sowie Inkrafttretensbestimmungen.Bundesministerium für Bildung3/1/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Reifeprüfung an berufsbildenden höheren Schulen (AHS‑B) ab 2017 durchgeführt wird – von der vorwissenschaftlichen Arbeit über die Klausur bis zur mündlichen Prüfung – und enthält Übergangs- sowie Inkrafttretensbestimmungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für öffentliche berufsbildende höhere Schulen (AHS‑B) und regelt die gesamte Durchführung der Reifeprüfung.
- Die Reifeprüfung besteht aus einer Hauptprüfung, die drei Teile umfasst: vorwissenschaftliche Arbeit, Klausurprüfung und mündliche Prüfung.
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