Änderung des Lehrplanpakets für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten 2015
Verordnung vom 02.03.2017Zusammenfassung
Die 55. Verordnung vom 2. März 2017 ändert das Lehrplanpaket für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, indem sie schulautonome Abweichungen zulässt und Inhalte für Informatik‑ und Wirtschaftsfächer aktualisiert.Bundesministerium für Bildung3/2/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die 55. Verordnung vom 2. März 2017 ändert das Lehrplanpaket für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, indem sie schulautonome Abweichungen zulässt und Inhalte für Informatik‑ und Wirtschaftsfächer aktualisiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 6, 68a und 72 des Schulorganisationsgesetzes, um das Lehrplanpaket rechtlich zu ändern.
- In Art. 1 § 3 wird nach dem Wort „Anlagen“ ein Hinweis auf die neuen Anlagen 1 und 1.11 eingefügt, damit die Änderungen eindeutig zugeordnet werden können.
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