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Limit‑Verordnung 2017/18 – Höchstbeträge für kostenlose Schulbücher
Verordnung vom 02.03.2017

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2017/18 legt für das Schuljahr 2017/18 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die bei der kostenfreien Bereitstellung von Schulbüchern nicht überschritten werden dürfen. Sie enthält Sonderregelungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl, Zweitsprache, Sprachheilkurse und sehbehinderte Lernende.
Bundesministerium für Familien und Jugend3/2/2017XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2017/18 legt für das Schuljahr 2017/18 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die bei der kostenfreien Bereitstellung von Schulbüchern nicht überschritten werden dürfen. Sie enthält Sonderregelungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl, Zweitsprache, Sprachheilkurse und sehbehinderte Lernende.

Schwerpunkte

  • Festlegung von Höchstbeträgen für die durchschnittlichen Kosten pro Schüler*in je Schulform (z. B. 100 € für Volksschulen, 300 € für Hauptschulen).
  • Schulen dürfen Unterrichtsmittel eigener Wahl bis zu 15 % der festgelegten Höchstbeträge zusätzlich beschaffen, solange die Gesamtsumme das Limit nicht überschreitet.
Dokumente (PDFs)
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Karmasin Sophie, MMag. Dr.

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