Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2017/18 legt für das Schuljahr 2017/18 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die bei der kostenfreien Bereitstellung von Schulbüchern nicht überschritten werden dürfen. Sie enthält Sonderregelungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl, Zweitsprache, Sprachheilkurse und sehbehinderte Lernende.Bundesministerium für Familien und Jugend3/2/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2017/18 legt für das Schuljahr 2017/18 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die bei der kostenfreien Bereitstellung von Schulbüchern nicht überschritten werden dürfen. Sie enthält Sonderregelungen für Unterrichtsmittel eigener Wahl, Zweitsprache, Sprachheilkurse und sehbehinderte Lernende.Schwerpunkte
- Festlegung von Höchstbeträgen für die durchschnittlichen Kosten pro Schüler*in je Schulform (z. B. 100 € für Volksschulen, 300 € für Hauptschulen).
- Schulen dürfen Unterrichtsmittel eigener Wahl bis zu 15 % der festgelegten Höchstbeträge zusätzlich beschaffen, solange die Gesamtsumme das Limit nicht überschreitet.
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