<!--[-->Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse
Verordnung vom 03.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 59/2017 verschärft die Vorgaben für Abwasser aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse, legt neue Grenzwerte und Messintervalle fest und bietet technische Maßnahmen zur Emissionsreduktion.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/3/2017XXV
Umwelt
Wasser
Industrie

Zusammenfassung

Die Verordnung 59/2017 verschärft die Vorgaben für Abwasser aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse, legt neue Grenzwerte und Messintervalle fest und bietet technische Maßnahmen zur Emissionsreduktion.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert neue Emissionsgrenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe, die bei der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse entstehen.
  • Abwasser aus den betroffenen Anlagen darf nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, wenn es Quecksilber oder Asbest enthält.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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