Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse
Verordnung vom 03.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 59/2017 verschärft die Vorgaben für Abwasser aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse, legt neue Grenzwerte und Messintervalle fest und bietet technische Maßnahmen zur Emissionsreduktion.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/3/2017XXV
Umwelt
Wasser
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung 59/2017 verschärft die Vorgaben für Abwasser aus der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse, legt neue Grenzwerte und Messintervalle fest und bietet technische Maßnahmen zur Emissionsreduktion.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert neue Emissionsgrenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe, die bei der Chlor‑Alkali‑Elektrolyse entstehen.
- Abwasser aus den betroffenen Anlagen darf nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, wenn es Quecksilber oder Asbest enthält.
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