<!--[-->Speichelvortestgeräteverordnung 2017 – Regelungen für Drogentests im Straßenverkehr<!--]-->
Speichelvortestgeräteverordnung 2017 – Regelungen für Drogentests im Straßenverkehr
Verordnung vom 08.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein bestimmtes Gerät zur schnellen Speichelprüfung auf Drogen fest, ermächtigt geschulte Straßenaufsichtsbehörden zum Testen und regelt Schulung sowie Durchführung unter Schonung des Ansehens der Betroffenen.
Bundesministerium für Inneres3/8/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein bestimmtes Gerät zur schnellen Speichelprüfung auf Drogen fest, ermächtigt geschulte Straßenaufsichtsbehörden zum Testen und regelt Schulung sowie Durchführung unter Schonung des Ansehens der Betroffenen.

Schwerpunkte

  • Festlegung des zulässigen Geräts: Das Speicheltest P.I.A.² 613S der Protzek Gesellschaft für Biomedizinische Technik mbH ist das einzige genehmigte Gerät.
  • Nur speziell geschulte Organe der Straßenaufsicht dürfen den Test durchführen; die Ermächtigung muss schriftlich erteilt und auf Verlangen dem Betroffenen vorgezeigt werden.
Dokumente (PDFs)
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Sobotka Wolfgang, Mag.

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3 - Niederösterreich



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