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Finanzielle Ansprüche der Anspruchsberechtigten (Militär)
Verordnung vom 09.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Geldbeträge Soldaten und andere Anspruchsberechtigte ab dem 1. Jänner 2017 erhalten – von Grundbeträgen über Dienstgradzulagen bis hin zu Einsatzprämien und Familienunterhalt.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport3/9/2017XXV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Geldbeträge Soldaten und andere Anspruchsberechtigte ab dem 1. Jänner 2017 erhalten – von Grundbeträgen über Dienstgradzulagen bis hin zu Einsatzprämien und Familienunterhalt.

Schwerpunkte

  • Der Referenzbetrag beträgt 2 495,81 € und bildet die Basis für alle weiteren Berechnungen.
  • Das Monatsgeld wird in zwei Stufen gezahlt: 211,15 € (Stufe a) und 485,93 € (Stufe b).
Dokumente (PDFs)
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Doskozil Hans Peter, Mag. - 55

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