Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Geldbeträge Soldaten und andere Anspruchsberechtigte ab dem 1. Jänner 2017 erhalten – von Grundbeträgen über Dienstgradzulagen bis hin zu Einsatzprämien und Familienunterhalt.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport3/9/2017XXV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Geldbeträge Soldaten und andere Anspruchsberechtigte ab dem 1. Jänner 2017 erhalten – von Grundbeträgen über Dienstgradzulagen bis hin zu Einsatzprämien und Familienunterhalt.Schwerpunkte
- Der Referenzbetrag beträgt 2 495,81 € und bildet die Basis für alle weiteren Berechnungen.
- Das Monatsgeld wird in zwei Stufen gezahlt: 211,15 € (Stufe a) und 485,93 € (Stufe b).
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