Zusammenfassung
Die 64. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 für jeden Militärdienstgrad einen festen Grundbetrag im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2016.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport3/9/2017XXV
Finanzwesen
Verteidigung
Zusammenfassung
Die 64. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 für jeden Militärdienstgrad einen festen Grundbetrag im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2016.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst zu zahlen ist.
- Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2017.
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