Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Inneres fest, der die Gleichstellung von Frauen und Männern durch Zielquoten, diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren und familienfreundliche Arbeitsbedingungen stärkt.Bundesministerium für Inneres3/9/2017XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Inneres fest, der die Gleichstellung von Frauen und Männern durch Zielquoten, diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren und familienfreundliche Arbeitsbedingungen stärkt.Schwerpunkte
- Das Bundesministerium für Inneres verpflichtet sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.
- Bis zum 31. Dezember 2018 soll der Frauenanteil in den Gruppen A1/v1 um 1 % und im Exekutivdienst um 0,5 % erhöht werden.
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