Einheitliche Kosten‑ und Leistungsrechnung für österreichische Universitäten (KLRV 2017)
Verordnung vom 14.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 69/2017 führt einheitliche Regeln für die Kosten‑ und Leistungsrechnung an allen österreichischen Universitäten ein, erweitert die Personal‑Datenerfassung und passt die Wissensbilanz‑Verordnung mit neuen Kennzahlen an.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/14/2017XXV
Bildung
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Zusammenfassung
Die Verordnung 69/2017 führt einheitliche Regeln für die Kosten‑ und Leistungsrechnung an allen österreichischen Universitäten ein, erweitert die Personal‑Datenerfassung und passt die Wissensbilanz‑Verordnung mit neuen Kennzahlen an.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie gilt für alle österreichischen Universitäten und die Universität für Weiterbildung Krems.
- Universitäten müssen eine Kostenarten‑, Kostenstellen‑ und Kostenträgerrechnung nach den festgelegten Standards führen.
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