<!--[-->Einheitliche Kosten‑ und Leistungsrechnung für österreichische Universitäten (KLRV 2017)<!--]-->
Einheitliche Kosten‑ und Leistungsrechnung für österreichische Universitäten (KLRV 2017) Verordnung vom 3/14/2017
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Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/14/2017XXV
Bildung
Finanzwesen
Wissenschaft
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 69/2017 führt einheitliche Regeln für die Kosten‑ und Leistungsrechnung an allen österreichischen Universitäten ein, erweitert die Personal‑Datenerfassung und passt die Wissensbilanz‑Verordnung mit neuen Kennzahlen an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie gilt für alle österreichischen Universitäten und die Universität für Weiterbildung Krems.
  • Universitäten müssen eine Kostenarten‑, Kostenstellen‑ und Kostenträgerrechnung nach den festgelegten Standards führen.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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