<!--[-->Einheitliche Kosten‑ und Leistungsrechnung für österreichische Universitäten (KLRV 2017)<!--]-->
Einheitliche Kosten‑ und Leistungsrechnung für österreichische Universitäten (KLRV 2017)
Verordnung vom 14.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 69/2017 führt einheitliche Regeln für die Kosten‑ und Leistungsrechnung an allen österreichischen Universitäten ein, erweitert die Personal‑Datenerfassung und passt die Wissensbilanz‑Verordnung mit neuen Kennzahlen an.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/14/2017XXV
Bildung
Finanzwesen
Wissenschaft
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 69/2017 führt einheitliche Regeln für die Kosten‑ und Leistungsrechnung an allen österreichischen Universitäten ein, erweitert die Personal‑Datenerfassung und passt die Wissensbilanz‑Verordnung mit neuen Kennzahlen an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie gilt für alle österreichischen Universitäten und die Universität für Weiterbildung Krems.
  • Universitäten müssen eine Kostenarten‑, Kostenstellen‑ und Kostenträgerrechnung nach den festgelegten Standards führen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.