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Übertragung der Ingenieur‑Zertifizierung an die Wirtschaftskammern
Verordnung vom 15.03.2017

Zusammenfassung

Die IngG‑Zertifizierungsstellenverordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur‑Zertifizierungsverfahren auf die neun Landes‑Wirtschaftskammern und tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/15/2017XXV
Berufsverband
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die IngG‑Zertifizierungsstellenverordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur‑Zertifizierungsverfahren auf die neun Landes‑Wirtschaftskammern und tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur‑Zertifizierungsverfahren an die neun Landes‑Wirtschaftskammern.
  • Die betroffenen Wirtschaftskammern sind Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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