Zusammenfassung
Die IngG‑Zertifizierungsstellenverordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur‑Zertifizierungsverfahren auf die neun Landes‑Wirtschaftskammern und tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/15/2017XXV
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Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die IngG‑Zertifizierungsstellenverordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur‑Zertifizierungsverfahren auf die neun Landes‑Wirtschaftskammern und tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung überträgt die Durchführung der Ingenieur‑Zertifizierungsverfahren an die neun Landes‑Wirtschaftskammern.
- Die betroffenen Wirtschaftskammern sind Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
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