IngG‑Kostenverordnung: Zertifizierungstaxe und Funktionsentschädigung für Ingenieure
Verordnung vom 15.03.2017Zusammenfassung
Die IngG‑Kostenverordnung legt die Zertifizierungstaxe für die Ingenieur‑Qualifikation (370 € im Jahr 2017) sowie die Funktionsentschädigung für Fach‑Expertinnen und -Experten fest. Die Beträge werden ab 2018 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, können bei Wiederholung des Fachgesprächs steigen und beinhalten Rückstellungen für Qualitätsmanagement.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/15/2017XXV
Berufsverband
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die IngG‑Kostenverordnung legt die Zertifizierungstaxe für die Ingenieur‑Qualifikation (370 € im Jahr 2017) sowie die Funktionsentschädigung für Fach‑Expertinnen und -Experten fest. Die Beträge werden ab 2018 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, können bei Wiederholung des Fachgesprächs steigen und beinhalten Rückstellungen für Qualitätsmanagement.Schwerpunkte
- Die Zertifizierungstaxe für das Jahr 2017 wird auf 370 € festgesetzt.
- Ab dem 1. Jänner 2018 wird die Taxe jährlich an den im Oktober veröffentlichten Verbraucherpreisindex angepasst; Beträge werden auf ganze Euro gerundet.
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