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IngG‑Kostenverordnung: Zertifizierungstaxe und Funktionsentschädigung für Ingenieure
Verordnung vom 15.03.2017

Zusammenfassung

Die IngG‑Kostenverordnung legt die Zertifizierungstaxe für die Ingenieur‑Qualifikation (370 € im Jahr 2017) sowie die Funktionsentschädigung für Fach‑Expertinnen und -Experten fest. Die Beträge werden ab 2018 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, können bei Wiederholung des Fachgesprächs steigen und beinhalten Rückstellungen für Qualitätsmanagement.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/15/2017XXV
Berufsverband
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die IngG‑Kostenverordnung legt die Zertifizierungstaxe für die Ingenieur‑Qualifikation (370 € im Jahr 2017) sowie die Funktionsentschädigung für Fach‑Expertinnen und -Experten fest. Die Beträge werden ab 2018 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, können bei Wiederholung des Fachgesprächs steigen und beinhalten Rückstellungen für Qualitätsmanagement.

Schwerpunkte

  • Die Zertifizierungstaxe für das Jahr 2017 wird auf 370 € festgesetzt.
  • Ab dem 1. Jänner 2018 wird die Taxe jährlich an den im Oktober veröffentlichten Verbraucherpreisindex angepasst; Beträge werden auf ganze Euro gerundet.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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