Änderung der Verordnung zur Feststellung von Bildungseinrichtungen mit mehr als 1.000 Studierenden
Verordnung vom 15.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung fügt eine neue Ziffer hinzu, die die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg als große Bildungseinrichtung (über 1.000 Studierende) ausweist. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2017 vorgesehen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/15/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung fügt eine neue Ziffer hinzu, die die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg als große Bildungseinrichtung (über 1.000 Studierende) ausweist. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2017 vorgesehen.Schwerpunkte
- Eine neue Ziffer (Z 3) wird in § 3 eingefügt, die die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg als Bildungseinrichtung mit über 1.000 zugelassenen Studierenden ausweist.
- Ein neuer Absatz (2) wird in § 4 eingefügt, der das Inkrafttreten der neuen Ziffer zum 1. Juli 2017 festlegt.
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