Änderung der Verordnung über Dienstausweise – Einführung digitaler Signaturzertifikate
Verordnung vom 17.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Dienstausweise: Sie erhalten ein qualifiziertes Signaturzertifikat und ein einfaches Zertifikat, die Personenbindung wird ergänzt, § 8 entfällt und ein neuer Absatz zu § 13 tritt mit Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Finanzen3/17/2017XXV
E‑Government
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Dienstausweise: Sie erhalten ein qualifiziertes Signaturzertifikat und ein einfaches Zertifikat, die Personenbindung wird ergänzt, § 8 entfällt und ein neuer Absatz zu § 13 tritt mit Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Alle Ressort‑Bediensteten erhalten auf ihrem Dienstausweis ein qualifiziertes Signaturzertifikat mit zugehörigem Schlüsselpaar und zusätzlich ein einfaches Zertifikat.
- Der Dienstausweis wird mit einer Personenbindung nach dem E‑Government‑Gesetz versehen, sodass er zur Identifikation bei PC‑Anmeldungen und IT‑Verfahren genutzt werden kann.
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