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Änderung der Verordnung über Dienstausweise – Einführung digitaler Signaturzertifikate
Verordnung vom 17.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Dienstausweise: Sie erhalten ein qualifiziertes Signaturzertifikat und ein einfaches Zertifikat, die Personenbindung wird ergänzt, § 8 entfällt und ein neuer Absatz zu § 13 tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen3/17/2017XXV
E‑Government
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Dienstausweise: Sie erhalten ein qualifiziertes Signaturzertifikat und ein einfaches Zertifikat, die Personenbindung wird ergänzt, § 8 entfällt und ein neuer Absatz zu § 13 tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Alle Ressort‑Bediensteten erhalten auf ihrem Dienstausweis ein qualifiziertes Signaturzertifikat mit zugehörigem Schlüsselpaar und zusätzlich ein einfaches Zertifikat.
  • Der Dienstausweis wird mit einer Personenbindung nach dem E‑Government‑Gesetz versehen, sodass er zur Identifikation bei PC‑Anmeldungen und IT‑Verfahren genutzt werden kann.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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