Zusammenfassung
Die 8. Verordnung vom 5. Jänner 2017 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz ein, legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und nimmt einige Änderungen an Bezeichnungen und Listenpositionen vor.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/5/2017XXV
Apotheke
Zusammenfassung
Die 8. Verordnung vom 5. Jänner 2017 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz ein, legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und nimmt einige Änderungen an Bezeichnungen und Listenpositionen vor.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als gesetzliche Grundlage für die Preisänderungen.
- Ein neuer Absatz (§ 11 Abs. 51) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Jänner 2017 festlegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.