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Änderung der Österreichischen Arzneitaxe 2017
Verordnung vom 05.01.2017

Zusammenfassung

Die 8. Verordnung vom 5. Jänner 2017 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz ein, legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und nimmt einige Änderungen an Bezeichnungen und Listenpositionen vor.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/5/2017XXV
Apotheke

Zusammenfassung

Die 8. Verordnung vom 5. Jänner 2017 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz ein, legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und nimmt einige Änderungen an Bezeichnungen und Listenpositionen vor.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als gesetzliche Grundlage für die Preisänderungen.
  • Ein neuer Absatz (§ 11 Abs. 51) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Jänner 2017 festlegt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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