Zusammenfassung
Die Verordnung definiert die Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) der Bezirksgerichte in Niederösterreich und tritt am 1. September 2017 in Kraft, wobei sie die vorherige Regelung von 2016 ablöst.Bundesministerium für Justiz3/21/2017XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert die Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) der Bezirksgerichte in Niederösterreich und tritt am 1. September 2017 in Kraft, wobei sie die vorherige Regelung von 2016 ablöst.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes der 26 Bezirksgerichte in Niederösterreich fest, welche Gemeinden zu dessen Sprengel (Zuständigkeitsbereich) gehören.
- Die Regelung tritt am 1. September 2017 in Kraft und hebt damit die vorherige Bezirksgerichte‑Verordnung von 2016 zum 31. August 2017 auf.
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