Novelle der Elektroaltgeräte‑Verordnung: neue Ausnahmen für Blei, Cadmium, Chrom‑VI und PBDE
Verordnung vom 21.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 81/2017 ändert die Elektroaltgeräte‑Verordnung, um neue Ausnahmen für Blei, Cadmium, Chrom‑VI und PBDE in Ersatzteilen aus medizinischen Geräten und Elektronenmikroskopen zu ermöglichen. Zusätzlich werden im Anhang 2a zeitlich befristete Ausnahmeregelungen für bestimmte Lote und Sensoren eingeführt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/21/2017XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung 81/2017 ändert die Elektroaltgeräte‑Verordnung, um neue Ausnahmen für Blei, Cadmium, Chrom‑VI und PBDE in Ersatzteilen aus medizinischen Geräten und Elektronenmikroskopen zu ermöglichen. Zusätzlich werden im Anhang 2a zeitlich befristete Ausnahmeregelungen für bestimmte Lote und Sensoren eingeführt.Schwerpunkte
- Es werden neue Ziffern 44‑46 in § 27 eingefügt, die EU‑Delegierte Richtlinien zu Ausnahmen für Blei, Cadmium, Chrom‑VI und PBDE in Ersatzteilen aus medizinischen Geräten und Elektronenmikroskopen aufnehmen.
- Im § 28 werden die Absätze 13 und 14 ergänzt, die das Inkrafttreten bestimmter neuer Ziffern im Anhang 2a regeln.
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