Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung – Zuständigkeit Wien 22. Bezirk
Verordnung vom 23.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 83/2017 ergänzt die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie legt fest, dass das AMS‑Zentrum Wien in der Wagramer Straße für den 22. Bezirk zuständig ist und fügt nach § 18 einen neuen § 19 hinzu. Beide Änderungen gelten ab dem 24. April 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/23/2017XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung 83/2017 ergänzt die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie legt fest, dass das AMS‑Zentrum Wien in der Wagramer Straße für den 22. Bezirk zuständig ist und fügt nach § 18 einen neuen § 19 hinzu. Beide Änderungen gelten ab dem 24. April 2017.Schwerpunkte
- Der Paragraph 4 Abs. 2 Z 10 wird ergänzt: Das Arbeitsmarktservice Wien in der Wagramer Straße ist für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste zuständig.
- Nach § 18 wird ein neuer § 19 eingefügt, der die oben genannte Ergänzung des § 4 Abs. 2 Z 10 formalisiert.
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