Zusammenfassung
Die 7. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 ersetzt die alte Anlage 1 durch eine neue, die drei potenzielle Risikogebiete definiert, und tritt am 25. März 2017 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/23/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 7. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 ersetzt die alte Anlage 1 durch eine neue, die drei potenzielle Risikogebiete definiert, und tritt am 25. März 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz, insbesondere § 1 Abs. 5‑6 und §§ 2/2c, um die Rechtsgrundlage für Schutz‑ und Tilgungsmaßnahmen festzulegen.
- Die bisherige Anlage 1 der Geflügelpest‑Verordnung wird durch eine neue Anlage 1 ersetzt, die drei mögliche Risikogebiete (hohe Geflügeldichte, Nähe zu Schlachthöfen, Gewässernähe) aufführt – aktuell ohne konkrete Zuweisungen.
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