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Änderung der Fernsprechentgeltzuschussverordnung – Einführung eines € 140‑Monats‑Pauschbetrags
Verordnung vom 09.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 9/2017 ergänzt die Fernsprechentgeltzuschussverordnung um einen neuen monatlichen Pauschalbetrag von € 140 für Wohnaufwand und erweitert die Überschrift von § 1. Außerdem wird ein neuer Absatz nach § 3 Abs. 2 eingefügt, der auf eine frühere Regelung aus 2016 verweist.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/9/2017XXV
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 9/2017 ergänzt die Fernsprechentgeltzuschussverordnung um einen neuen monatlichen Pauschalbetrag von € 140 für Wohnaufwand und erweitert die Überschrift von § 1. Außerdem wird ein neuer Absatz nach § 3 Abs. 2 eingefügt, der auf eine frühere Regelung aus 2016 verweist.

Schwerpunkte

  • Die Überschrift von § 1 wird um den Hinweis auf den anrechenbaren Pauschalbetrag für Wohnaufwand erweitert.
  • Ein neuer Absatz (1a) legt fest, dass jedem Anspruchsberechtigten monatlich € 140 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zustehen.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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