Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017 – Vereinheitlichung und Aktualisierung der Bildungsregeln
Verordnung vom 31.03.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 bündelt zahlreiche Änderungen im Schulrecht: Sie ersetzt den Begriff „Kindergartenpädagogik“ durch „Elementarpädagogik“, präzisiert die Bezeichnung von Schulbehörden, benennt Ausbildungsstätten für Leibeserzieher und Sportlehrer zu Bundessportakademien um und fügt neue Schlussbestimmungen ein. Alle Änderungen gelten ab dem 31. März 2017.Bundesministerium für Bildung3/31/2017XXV
Bildungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 bündelt zahlreiche Änderungen im Schulrecht: Sie ersetzt den Begriff „Kindergartenpädagogik“ durch „Elementarpädagogik“, präzisiert die Bezeichnung von Schulbehörden, benennt Ausbildungsstätten für Leibeserzieher und Sportlehrer zu Bundessportakademien um und fügt neue Schlussbestimmungen ein. Alle Änderungen gelten ab dem 31. März 2017.Schwerpunkte
- Der Begriff „Kindergartenpädagogik“ wird in allen betroffenen Verordnungen durch „Elementarpädagogik“ ersetzt, um eine einheitliche Terminologie zu schaffen.
- Die Bezeichnung „Schulbehörden erster Instanz“ wird zu „zuständige Schulbehörden“ geändert, damit die Zuständigkeit klarer ist.
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