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Festlegung der Grundbeträge im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst
Verordnung vom 31.03.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt monatliche Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest. Die Beträge variieren nach Dienstgrad und gelten seit dem 1. Jänner 2017.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport3/31/2017XXV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt monatliche Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest. Die Beträge variieren nach Dienstgrad und gelten seit dem 1. Jänner 2017.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag für Rekruten beträgt 1 586,55 € pro Monat.
  • Für Gefreite liegt der Betrag bei 1 614,01 € pro Monat.
Dokumente (PDFs)
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Doskozil Hans Peter, Mag. - 55

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