Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2017 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbediensteten verwendet werden.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/4/2017XXV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2017 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbediensteten verwendet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für April 2017 für über 120 ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, die bei der Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage angewendet werden.
- Dienstorte ohne angegebenen Hundertsatz erhalten keine Kaufkraftausgleichszulage für den betreffenden Monat.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.