<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen – April 2017<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen – April 2017
Verordnung vom 04.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für April 2017 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbediensteten verwendet werden.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/4/2017XXV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für April 2017 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbediensteten verwendet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für April 2017 für über 120 ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, die bei der Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage angewendet werden.
  • Dienstorte ohne angegebenen Hundertsatz erhalten keine Kaufkraftausgleichszulage für den betreffenden Monat.
Dokumente (PDFs)
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Kurz Sebastian

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