Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt Antragstellern im Ausland, die Zustellung ihres Reisepasses zu beschleunigen – auf eigenes Risiko – und legt fest, an welche Stellen die Zustellung erfolgen kann.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/5/2017XXV
Ausweis
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt Antragstellern im Ausland, die Zustellung ihres Reisepasses zu beschleunigen – auf eigenes Risiko – und legt fest, an welche Stellen die Zustellung erfolgen kann.Schwerpunkte
- Ein Antragsteller kann bei der Passbeantragung im Ausland die beschleunigte Zustellung des Reisepasses verlangen.
- Die beschleunigte Zustellung erfolgt auf Gefahr des Antragstellers.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.