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Verordnung zur Vergabe von Studienabschluss‑Stipendien
Verordnung vom 05.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienabschluss‑Stipendien: Sie definiert Voraussetzungen, Förderungsdauer, Höhe des Stipendiums sowie Melde- und Rückzahlungsverpflichten.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/5/2017XXV
Bildung
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienabschluss‑Stipendien: Sie definiert Voraussetzungen, Förderungsdauer, Höhe des Stipendiums sowie Melde- und Rückzahlungsverpflichten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bezweckt die Förderung der Studienabschlussphase, indem sie ordentlichen Studierenden Stipendien gewährt.
  • Voraussetzungen sind: (1) das Studium muss innerhalb von höchstens 18 Monaten abgeschlossen werden, (2) kein vorheriger Hochschulabschluss, (3) das 41. Lebensjahr darf nicht überschritten sein, (4) in den letzten vier Jahren mindestens drei Jahre halbbeschäftigt oder entsprechendes Einkommen erzielt, (5) keine vorherige Studienbeihilfe, (6) nach Zuerkennung jede Berufstätigkeit aufgeben, (7) noch kein früheres Studienabschluss‑Stipendium erhalten.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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